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Am Donnerstag, den 13.10. traf sich der ABJ Vorstand und der KOJA Konzept AK zu einer gemeinsamen Sitzung in Ingolstadt. Am Vormittag war zusätzlich der BJR Präsident Matthias Fack zu Gast, der über die positive Entwicklung in der Wiederbesetzung der Referent*innenstelle für kommunale Jugendarbeit beim BJR berichtet. Nach jetzigen Stand kann die Stelle Anfang 2023 wieder besetzt werden. Ausführlich wurde auch die letzte Landestagung reflektiert und über die inhaltliche Ausrichtung der Landestagung 2023 gesprochen. Als möglicher Schwerpunkt wurde das Thema Demokratiebildung und persönliche Haltung diskutiert. Leider gibt es noch keinen Tagungsort, so dass der Termin auch noch nicht feststeht.
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Liebe Kolleg*innen,
bei unserer letzten KOJA-Bezirksfachtagung in Dachau haben wir uns mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GAFÖG) beschäftigt und festgehalten, dass es sehr wichtig ist, sich in den Planungsprozess einzubringen. Auch auf der Landestagung in Neumarkt wurde dies bekräftigt.
Nun bietet der BJR ein Treffen speziell zu diesem Thema an.
Zielgruppe der Veranstaltung sind Vorsitzende/Geschäftsführer:innen von Jugendringen und Jugendverbänden, Kommunale Jugendpfleger:innen.
Es ist wichtig bei dieser Veranstaltung unsere Auffassung von „Ganztagsförderung“ darzulegen. Die Jugendarbeit darf nicht auf eine Rolle als Betreuungsgehilfen reduziert werden, in der wir eine jugendarbeiterische Nische in Randzeiten und Ferien füllen! Vielmehr geht darum ein ganzheitliches Konzept zu erarbeiten, in der sich zu aller erst die Perspektiven von Kindern wiederfindet und die die Kompetenzen der Jugendarbeit in einer alltagsweltlichen und sozialräumlichen Bildungslandschaft gemeinsam mit Schule zum Tragen bringt.
Wir bauen auf euch zum Termin am 13.09.2022 in Nürnberg (beim KJR Nürnberg-Stadt).
Erfahrt genaueres und meldet euch hier an: Austauschtreffen GAFÖG - bjr
Schöne Ferienzeit und bis bald!
Viele herzliche Grüße
Hugo Fischer
für das Sprecher*innen Team des Bezirks Oberbayern mit Katrin Fritzenwenger und Moritz Beck
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Stelle des Referenten/in für Kommunale Jugendpolitik, Kommunale Jugendarbeit und Gemeindliche Jugendarbeit beim bayrischen Jugendring ist ausgeschrieben. Der Bewerbungsschluss ist der 15.9.2022
Wer nach einer neuen beruflichen Herausforderung sucht, hat damit sicher eine fachlich und persönlich sehr lohnende Perspektive und ich würde mich sehr freuen, wenn die Stelle aus den Reihen der Kommunalen Jugendpfleger*innen besetzt werden würde.
Noch schöne Sommertage und viele Grüße
Dieter Edenharter
ABJ Vorsitzender
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Staatsrechtler: Einrichtung kommunaler Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland verfassungsrechtlich möglich
Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten sichert die Einrichtung von kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland ausdrücklich ab. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass Kinder- und Jugendparlamente aus verfassungsrechtlicher Perspektive von Gemeinden eingerichtet werden können, und dass Städte und Gemeinden Kinder- und Jugendparlamenten eigenständige Rede- und Antragsrechte zuweisen können, solange dabei die Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung gewährleistet ist. Außerdem dürfen die Gemeindevertretungen einem Kinder- und Jugendparlament ein festes Budget zuweisen. Hintergrund des Rechtsgutachtens ist das Vorgehen einiger Kommunalaufsichten in verschiedenen Bundesländern, die Kommunen untersagten, in ihren Satzungen bestimmte institutionalisierte Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche bzw. für Angehörige von Kinder- und Jugendparlamenten einzuräumen. Das Gutachten legt nahe, dass einige dieser Entscheidungen nicht haltbar sind und die Kommunalaufsichten die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen stärker berücksichtigen müssen.
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Zwischen dem ABJ Vorstand und dem Präsidenten des BJR, Matthias Fack, findet ein regelmäßiger Austausch über die Themen der kommunalen Jugendarbeit und der Jugendarbeit allgemein statt. Dazu waren am Montag dem 4.7. Verena Peck, Roland Meier und Dieter Edenharter vom ABJ Vorstand für zwei Stunden in München beim BJR zu Gast. Besprochen wurden der Stand der Diskussion zur Umsetzung der Inklusion im Sinne der SGB VIII Reform, die bisherigen Erfahrungen und Bemühungen zur Fortführung der digitalen Streetwork, der Stand der Wiederbesetzung der Referent*innenstelle für kommunale Jugendarbeit beim BJR, eine engere Vernetzung und Kooperation zwischen KOJA und Ringgeschäftsführer*innen und die Notwendigkeit einer Einführung eines Stellenbewertungsinstrumentes für die kommunale Jugendarbeit, um die Personalbedarfe transparent einfordern zu können. Die kommunale Jugendarbeit und der bayerische Jugendring schaffen wichtige Voraussetzungen und Strukturen für gelingende Jugendarbeit vor Ort und die enge Kooperation ist deshalb auch zukünftig von hoher Bedeutung.