Die Landestagung der kommunalen Jugendarbeit hat vom 12. bis 13. Juni in Bad Windsheim stattgefunden. Unter dem Titel "das Politische im Pädagogischen" setzten sich die rund 60 Teilnehmer*innen der Landestagung mit dem politischen Auftrag, der der Jugendarbeit immanent ist und der methodischen Umsetzung dieses Auftrags auseinander. Da Jugendarbeit nicht werteneutral ist, ist sie auch nicht politisch aber jedoch parteipolitisch neutral. Im Einführungsvortrag von Dr. Mike Seckinger vom deutschen Jugendinstitut wurde dies sehr gut herausgearbeitet und auch die Chancen und Potentiale der Jugendarbeit im Bereich politischer Bildung aufgezeigt. Am zweiten Tag wurde mit Herrn Peter Nitschke vom Sozialministerium und Philipp Seitz, Präsident des BJR, intensiv über notwendige Weichenstellungen für die kommunale Jugendarbeit in Bayern diskutiert. Wir freuen uns schon auf die nächste Landestagung der kommunalen Jugendarbeit vom 26. - 27.6.2025 in Nürnberg.
Liebe ABJ Mitglieder,
ich darf euch recht herzlich zu unserer ABJ Mitgliederversammlung am Donnerstag, 13.6.2024 im Rahmen der KOJA Landestagung nach Bad Windsheim einladen. Die Mitgliederversammlung findet von 9.00 bis 10.00 Uhr im Arvena Hotel in Bad Windsheim statt, die Einladung und Tagesordnung finden sich im Anhang, eine extra Anmeldung ist nicht notwendig.
Viele Grüße
Dieter Edenharter
ABJ Vorsitzender
Das Thema Eingruppierung beschäftigt uns in der Berufsgruppe der kommunalen Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger immer wieder. In den Standards für die Kommunale Jugendarbeit in Bayern des Bayerischen Jugendrings von 2011 wird die Eingruppierung nach TvöS SuE 15 empfohlen. Allerdings ist die Eingruppierung tatsächlich schwer generell vorzunehmen, sondern muss immer im Einzelnen auf die konkrete Tätigkeit hin angeschaut werden. Wir haben Klaus Dreeßen, einen ausgewiesenen Fachmann für die Eingruppierung im öffentlichen Dienst, gebeten uns einige grundlegende Hinweise zu diesem Thema zu geben. Mit dem Schreiben im Anhang hoffen wir euch bei der Frage der Eingruppierung einerseits etwas Klarheit und andererseits etwas Unterstützung bieten zu können. Eine pauschale Forderung der Eingruppierung in TVöD SuE 15 für kommunale Jugendpflerger:innen ist leider nach unserer Einschätzung nicht möglich, aber es gibt auch immer gute Argumente dafür und eine Beschäftigung mit dem Thema lohnt sich auf alle Fälle, da es dabei auch immer um eine Schärfung des Profils geht.
Dieter Edenharter
ABJ Vorsitzender
Am 11.4.2024 war der ABJ Vorstand mit Jasmin Nimar, Roland Meier und Dieter Edenharter zu Gast im Staatsministerium für Arbeit und Soziales, bei Herrn Nitschke, dem Leiter des Referates für Jugendarbeit und Jugendpolitik. Bei diesem jährlichen Austauschtreffen über die kommunale Jugendarbeit in Bayern konnten wir über die neue Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung beim BJR, über die Wichtigkeit von Demokratiebildung, über die Personalsituation des Referates für Kommunale Jugendarbeit beim BJR, über die Fachprogramme, Jugend im öffentlichen Raum und das Ganztagsförderungsgesetz sprechen. Wir bedanken uns bei Herrn Nitschke für diese Möglichkeit und die Unterstützung der kommunalen Jugendarbeit durch das Referat Jugendarbeit und Jugendpolitik.
Zu einem ersten Austauschgespräch trafen sich der ABJ Vorstand und Philipp Seit am 30. Oktober 2023 beim BJR.