Das Thema Eingruppierung beschäftigt uns in der Berufsgruppe der kommunalen Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger immer wieder. In den Standards für die Kommunale Jugendarbeit in Bayern des Bayerischen Jugendrings von 2011 wird die Eingruppierung nach TvöS SuE 15 empfohlen. Allerdings ist die Eingruppierung tatsächlich schwer generell vorzunehmen, sondern muss immer im Einzelnen auf die konkrete Tätigkeit hin angeschaut werden. Wir haben Klaus Dreeßen, einen ausgewiesenen Fachmann für die Eingruppierung im öffentlichen Dienst, gebeten uns einige grundlegende Hinweise zu diesem Thema zu geben. Mit dem Schreiben im Anhang hoffen wir euch bei der Frage der Eingruppierung einerseits etwas Klarheit und andererseits etwas Unterstützung bieten zu können. Eine pauschale Forderung der Eingruppierung in TVöD SuE 15 für kommunale Jugendpflerger:innen ist leider nach unserer Einschätzung nicht möglich, aber es gibt auch immer gute Argumente dafür und eine Beschäftigung mit dem Thema lohnt sich auf alle Fälle, da es dabei auch immer um eine Schärfung des Profils geht.

Dieter Edenharter

ABJ Vorsitzender

ABJ Stellungnahme TVÖD SuE 15 herunterladen

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